Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Die neue balearische Touristensteuer - 2.7 Berechnung des jährlichen Steuerbetrags (Pauschalbesteuerung)

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 10 08-2016 ■ ■ Auswirkungen des Verzichts Der Verzicht führt zur Anwendung der Regelung der direkten Besteuerung auf alle von einer Person betriebenen touristischen Einrichtungen. Wenn z. B. drei Ferienimmobilien betrieben werden und für eine wird auf die Pauschalbesteue- rung verzichtet, müssen danach alle Immobilien des Betreibers der Direktbesteu- erung unterworfen werden. D. h. es werden grundsätzlich alle Immobilien eines Betreibers entweder der pauschalen oder der direkten Besteuerung unterworfen. Eine Mischformel ist nicht vorgesehen. Der Verzicht auf die Pauschalbesteuerung hat zur Folge, dass mindestens zwei Geschäftsjahre die direkte Besteuerung zur Anwendung kommt. Diese Frist gilt stillschweigend als für jedes folgende Steuerjahr verlängert, sofern der Verzicht für das folgende Geschäftsjahr nicht im Dezember widerrufen wird. ■ ■ Verpflichtungen der direkten Besteuerung Zusätzlich zu den für die Pauschalbesteuerung vorgeschriebenen Verpflichtun- gen ergeben sich die folgenden materiellen und formellen Verpflichtungen: • Das Einholen, die Aufbewahrung und Nummerierung der einzureichenden und von den Steuerpflichtigen (Touristen) einzufordernden Erklärungen, sowie die Nachweise über Befreiungssachverhalte (z. B. muss für Minder- jährige unter 16 Jahren der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes mit einem Foto versehenes Dokument verlangt werden, in dem das Alter nachgewiesen wird). • Die Ausstellung, Aufbewahrung und Nummerierung der geforderten Belege über die Steuerzahlung seitens des Steuerpflichtigen. Die folgenden Registerbücher sind zu führen: • Buch der erhaltenen Deklarationen • Buch der ausgestellten Zahlungsnachweise • Einreichung von vier quartalsmäßigen Steuererklärungen während des ­ Geschäftsjahres (Modelo 700). • Einreichung einer jährlichen Zusammenfassung im Monat April des Folge- jahres (Modelo 790). 2.7 Berechnung des jährlichen Steuerbetrags (Pauschalbesteuerung) Zur Berechnung der jährlichen Steuersumme für eine Ferienimmobilie werden die Anzahl der zu besteuernden Plätze (Betten) und der jährliche Zeitraum der Be- triebs (= Zeitraum, für den die Ferienimmobilie zur Vermietung angeboten wird) herangezogen. Nachweis über das Alter der Touristen Einheitlich für alle Immobilien Erforderliche Dokumente Berechnung 1008-2016

Seitenübersicht