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Die neue balearische Touristensteuer - 3. Die Umsetzung in der Praxis

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 14 08-2016 3. Die Umsetzung in der Praxis 3.1 Zahlungsbeleg - formelle Vorgaben Die Steuerzahlung des Gastes kann mit den folgenden beiden Dokumenten belegt werden: ■ ■ Die offizielle Rechnung: In diesem Fall muss die Touristensteuer spezifisch und von den übrigen Rechnungskonzepten gesondert aufgeführt werden. ■ ■ Ein separates Dokument, in der lediglich die Touristensteuer aufgeführt wird. In beiden Fällen müssen zumindest die folgenden Daten im Dokument angegeben sein: ■ ■ Fortlaufende Nummer ■ ■ Identifizierung des Appartments: Lage und von der Tourismusbehörde zuge- ordnete Kennnummer (sofern diese nicht vorliegt, wird die Kennnummer bei Anmeldung über das Modell 017 vom Finanzamt der Balearen von Amts wegen unmittelbar zugeteilt). ■ ■ Steuerliche Identifizierung des Betreibers ■ ■ Identifizierung von mindestens einem der Steuerpflichten (Gäste) unter ­ Angabe von dessen Personalausweis-/Reisepassnummer und der Wohnsitz-Anschrift. ■ ■ Anzahl der Tage des Aufenthaltes aller Steuerpflichtigen (Gäste) ggf. unter An- gabe einer anwendbaren Befreiung. ■ ■ Der anwendbare Tarif pro Person und Tag des nicht steuerbefreiten Aufent­ haltes. ■ ■ Die Steuersumme / der gezahlte Betrag. Betrag pro Tag und Person (über 15 J.): ■ ■ Hochsaison: 1. Mai – 31. Oktober • Aufenthalte unter 9 Tagen: 1 Euro / Tag • Ab dem 9. Tag: 0,50 Euro / Tag ■ ■ Nebensaison: 1. November – 30. April • Aufenthalte unter 9 Tagen: 0,50 Euro / Tag • Ab dem 9. Tag: 0,25 Euro / Tag Ausnahme: Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Touristensteuer befreit. HINWEIS: Die Steuer ist vom Gast an den Betreiber der Ferienimmobilie zu be- zahlen. Ob dieser die Pauschalisierung oder die direkte Besteuerungsmethode gewählt hat, macht für diesen Vorgang keinen Unterschied. Beträge pro Tag und Gast Daten für die Eingabe 1408-2016

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