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Die neue balearische Touristensteuer - 4. Unsere digitale Lösung

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 17 08-2016 4. Unsere digitale Lösung 4.1 Grundlegende Herausforderung Bei allen möglichen Arten von Vermietungseinkünften (Eigennutzung, Wohnungs- oder auch touristischer Vermietung) müssen die spanischen steuerlichen Vor- schriften eingehalten und die notwendigen Steuererklärungen im Rahmen der Selbsterklärung eingereicht werden. Die Belege sind so aufzubereiten, dass u.a. die Einnahmen nach Tagen und Zeiträumen dokumentiert werden. Ebenfalls müs- sen die Kosten (Belege), die mit der Vermietung entstehen, erfasst, bearbeitet und für eine evtl. Prüfung des Finanzamtes zugriffsfähig abgelegt werden. Auf der Grundlage dieser Unterlagen werden dann z.B. von uns in Spanien die notwendigen Steuererklärungen (Modelo 210, 200, 303, 390 und 347) erstellt, der Steuerbetrag ausgerechnet und die entsprechende Steuer an das Finanzamt ab- geführt. Diese Arbeiten werden bei unserer länderübergreifenden Lösung über ein eigens dafür entwickeltes System nach den spanischen Vorschriften erfasst, gebucht und aufbereitet, um die beschriebenen steuerlichen Vorschriften zu erfüllen. Da es dem deutschen Finanzamt völlig egal ist, wie die Einkünfte in Spanien zu ermitteln oder zu besteuern sind, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Unter- lagen nochmals nach den deutschen Vorschriften aufzubereiten und im Rahmen seiner deutschen Einkommensteuererklärung mit den entsprechenden Formu- laren im Rahmen seiner deutschen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Diese Arbeiten werden mit unserer Lösung in folgender Weise erledigt. Sobald der Beleg digital bei uns an der eigens für den Mandanten eingerichteten Email- adresse vorliegt, wird er zugleich im spanischen wie auch im deutschen System erfasst, d.h. für beide Erfassungen reicht ein Arbeitsgang. Entsprechend kann dann – wenn gewünscht – der Einnahme- oder Ausgaben- beleg in der deutschen DATEV-Erklärung erfasst werden. Jeder Beleg wird somit für das jeweilige Land erfasst und steht den spanischen und auch den deutschen Behörden in digitaler Form zur Verfügung. Nur so kann erreicht werden, dass der Steuerpflichtige – oder dessen deutscher Steuerberater – die notwendigen Unterlagen erhält, um in Deutschland die ent- sprechenden steuerlichen Vorschriften zu erfüllen. Durch diese Art der zweiglei- sigen digitalen Bearbeitung/Erfassung ist darüber hinaus z.B. eine Historie der Anschaffungskosten – auch im Vergleich zwischen den unterschiedlichen län- derspezifischen Vorschriften – jederzeit möglich. DATEV Völlig unterschiedliche Betrachtung Die Belege sind die Grundlage Digital für beide Finanzämter

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