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Die neue balearische Touristensteuer - 4.2 Anlage „V“ und „AUS“ mit DATEV

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 18 08-2016 Sollten z.B. Verkaufsabsichten oder Schenkungs- oder Erbthemen anstehen, sind auf Grundlage einer soliden Datenbasis für Deutschland und Spanien die entspre- chenden steuerlichen Auswirkungen berechenbar und stehen als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen zur Verfügung. Dieser gesamte Prozess ist im Rahmen unserer Initiative Steuer 4.0 ein Teil unserer Antwort auf die signifikanten digitalen Herausforderungen. 4.2 Anlage „V“ und „AUS“ mit DATEV Wir erstellen für den Mandanten oder dessen deutschen Steuerberater die Anlage „V“ und die Anlage „AUS“ in unserem DATEV-Programm. Dann senden wir dem deutschen Steuerberater die Daten zu, der diese dann in die deutsche Einkom- mensteuererklärung seines Mandanten integrieren kann. 4.3 Unterschiedliche Entwicklung der Anschaffungskosten Neben der unterschiedlichen Erfassung der Anschaffungskosten nach deut- schen und spanischen Vorschriften (separate Anlageverzeichnisse) werden wäh- rend der Nutzungsphase alle Belege in einer einzigen Exceltabelle erfasst und durchnummeriert. Bei Erstellung der Anlage „V“ werden aus dieser Exceltabelle die Rechnungen (Belege) den jeweiligen Nummern der entsprechenden Zeilen in der Anlage „V“ zugeordnet und verknüpft. Da der deutsche Steuerberater diese Belege mit der dazugehörigen Exceltabelle erhält, kann er die Einnahmen und auch die Werbungskosten, die in der Anlage „V“ berücksichtigt werden müssen, eindeutig zuordnen. Dasselbe System wird auch bei der Erstellung der Anlage „AUS“ verwendet. Das ist notwendig, da nur die nachweislich in Spanien gezahlte Steuer in Deutschland angerechnet werden kann. Das dazugehörige Belegwerk muss zur Einreichung der Steuererklärung des Mandanten in Deutschland vorliegen. 4.4 Kommunikation zwischen den Beratern Aufgrund der beschriebenen Datenlage kann eine nützliche Kommunikation zwi- schen dem deutschen und spanischen Steuerberater erfolgen. Der deutsche Steuerberater kann – wenn ihm der Mandat das erlaubt – den Zugang zu unse- rem Datenraum erhalten, in dem die beschriebenen Dokumente online zur Verfü- gung stehen. Es kann dabei sehr nützlich sein, wenn der deutsche Steuerberater mit dem zu- ständigen Mitarbeiter bei der European@ccounting im Austausch steht, um die strategische Planung im Rahmen der deutschen steuerlichen Möglichkeiten zu besprechen. So kann z.B. entschieden werden, dass der Einbau einer neuen Hei- zungsanlage nicht über einen Zeitraum von fünf Jahren, sondern von zwei Jah- Wichtige Grundlagen Anlage V & AUS Onlinezugriff Steuererstattung in Deutschland möglich 1808-2016

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