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Die neue balearische Touristensteuer - 4.5 Webzugang auf Belege & Arbeitsergebnisse

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 19 08-2016 ren abgeschrieben werden soll. Hier weisen wir nochmals darauf hin, dass die dann entstehenden negativen Einkünfte in Deutschland mit anderen deutschen Einkünften in den entsprechenden Jahren zu verrechnen sind und auch zu einer Steuererstattung in Deutschland führen können. Diese Absprache zwischen den Beratern kann z.B. auch bei folgendem Fall sehr wichtig sein: Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Privateigentum des Steu- erpflichtigen steht, kann der Veräußerungsvorgang in Deutschland steuerfrei sein. Solche Veräußerungen liegen außerhalb der Fristen des § 23 EStG und gelten als private Veräußerungsgeschäfte, die in Deutschland nicht versteuert werden. Die in Spanien zu zahlende Steuer ist somit nicht anrechenbar und stellt daher die Endsteuerbelastung dar. 4.5 Webzugang auf Belege & Arbeitsergebnisse Über unsere Website kann der Kunde jederzeit seine spanischen Stammdaten (Kaufurkunde, NIE-Nummer, etc.), und auch die von uns erstellten Steuererklä- rungen mit den notwendigen Belegen und den Nachweisen über die Steuerzah- lung einsehen, sich herunterladen oder ausdrucken. Somit hat der Kunde u.a. eine Kontrollmöglichkeit über unsere Arbeitsergebnisse. Nach erfolgter Auftragsertei- lung erhält der Kunde die Zugangsberechtigung und eine kleine Anweisung, wie er das nur ihm bekannte Passwort für diesen Prozess – Zugang zu seinen Daten über unsere Website – generieren kann. Zugriff auf die wesentlichen Daten

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