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Die neue balearische Touristensteuer - 2. Schätzung oder genaue Abrechnung

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 6 08-2016 zu wählen, i.d.R. die pauschalisierte Besteuerung bevorzugen sollte. Einerseits ist, unabhängig vom Erstaufwand, der laufende Verwaltungsaufwand gegenüber der direkten Besteuerung signifikant geringer. Andererseits können daraus resultierende Mehreinnahmen beim Steuerpflichtigen verbleiben, da die errechnete Pauschalsumme in jedem Fall gleich bleibt. Die konkreten Unterschie- de können Sie den folgenden Detailbeschreibungen entnehmen. Sie sollten zeit- nah mit Ihrem spanischen Steuerberater Kontakt aufnehmen und die Auswirkun- gen besprechen, eine Modellrechnung aufgrund der Vorjahreszahlen vornehmen und das Modelo 017 dann entsprechend ausgefüllt einreichen. Ebenfalls sollten Sie mit dem deutschen und spanischen Steuerberater die Aus- wirkungen in Deutschland besprechen. Weiterhin sollte geklärt werden, wie die zukünftige Organisation, evtl. mit einem Vertreter bzgl. dieser Steuer, geregelt werden soll. Unabhängig von unserer Empfehlung sollten Sie sich über folgende Themen Ge- danken machen: ■ ■ Die Touristensteuer wird vom Finanzamt erhoben. Dadurch wird sofort erkennbar, ob man bisher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Ver- mietungseinnahmen) erzielt hat, die gegenüber dem spanischen Finanzamt zu erklären waren. ■ ■ Da ab September 2017 das spanische Finanzamt diese Erkenntnisse z.B mit den Finanzämtern in Deutschland für den Zeitraum ab 2016 teilt, sollte überprüft werden, ob man die spanischen Vermietungseinkünfte auch in seiner Einkommensteuererklärung in Deutschland angegeben hat. 2. Schätzung oder genaue Abrechnung 2.1 Einleitung Das Parlament der Balearen verabschiedete am 30. März das Gesetz 2/2016 zur Einführung der Steuer auf touristische Aufenthalte (impuesto sobre estancias turísticas) auf den balearischen Inseln. Durch dieses Gesetz werden Aufenthalte u. a. in den folgenden Unterkünften be- steuert: „… h) Ferienwohnungen; Immobilien, die der Vermarktung von touristischen Auf- enthalten dienen, und Immobilien, die der Vermarktung von touristischen Auf- enthalten dienen und der Eintragung gemäß der dieselben regulierenden Ge- setze unterliegen. Wichtige Überlegungen Organisations­fragen sollten geklärt werden Betroffene Unterkünfte 608-2016

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