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Die neue balearische Touristensteuer - 2.6 Verzicht auf die Pauschalbesteuerung

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 9 08-2016 Die formellen Vorschriften dieser Regelung wurden auf ein Minimum reduziert und sind folgende: ■ ■ Anmeldung zur Touristensteuer mittels Formular „Modelo 017“ (elektronisch). Für das Geschäftsjahr 2016 konnten bereits im Betrieb befindliche Ferienim- mobilien während des Monats Juli angemeldet werden. Für Immobilien, deren Vermietungsbetrieb danach aufgenommen wird, gilt: Anmeldung mit demsel- ben Formular vor Aufnahme des Vermietungsbetriebs. ■ ■ Sofern sich der in der Anmeldung oder der vorangehenden Erklärung deklarier- te Bewirt­ schaftungszeitraum des laufenden Geschäftsjahres oder ein anderer Faktor (Bettenzahl) geändert hat, muss dies im Januar des folgenden Ge- schäftsjahres mitgeteilt werden. Andernfalls ist keine Erklärung erforderlich. Beispiel: In der Anmeldung wurde als Betreibungszeitraum zwischen 123 und 213 Tage im Jahr angegeben und nach Ablauf des Geschäftsjahres belief sich der reale Bewirtschaftungszeitraum auf mehr als 213 Tage im Jahr. In diesem Fall muss im Januar des Folgejahres das Modelo 017 mit der entsprechenden Angabe eingereicht werden. Sofern der Bewirtschaftungszeitraum innerhalb des ursprünglich deklarierten Zeitraumes lag, ist keine weitere Erklärung erforderlich. Diese zusätzliche Erklärung ist erforderlich, weil die vom Betreiber zu zahlenden Steuersumme von drei Faktoren abhängt: Kategorie der Unterkunft (in diesem Fall: Ferienwohnung), Anzahl der Betten und Anzahl der Tage, an denen die Im- mobilie zur Ferienvermietung angeboten wird (wichtig: NICHT die Anzahl der tat- sächlichen Vermietungstage). Weitere formelle Verpflichtungen: ■ ■ Ausstellung eines Belegs über die Zahlung der Touristensteuer oder Auf- schlüsselung der Gesamtrechnung unter gesonderter Angabe der Touristen- steuer, sofern der Steuerpflichtige (Feriengast) dies verlangt. ■ ■ Jährliche Steuerzahlung zwischen dem 1. Mai und 30. Juni des folgenden Ge- schäftsjahres. Der Steuerbetrag für das Jahr 2016 wird somit in den Monaten Mai/Juni 2017 fällig. Das Finanzamt der Balearen berechnet den zahlungsfälligen Betrag anhand der Angaben, die in der Anmeldung (Modelo 017) gemacht wurden, und stellt dem Zahlungspflichtigen einen Bescheid zu. Das System ist somit ähnlich gestaltet wie jenes zur Zahlung vom Gemeindesteuern wie z. B. der Grundsteuer (IBI). 2.6 Verzicht auf die Pauschalbesteuerung Die Pauschalbesteuerung ist freiwillig und ein Verzicht somit möglich. Dieser Ver- zicht muss ausdrücklich und mittels des Modells 017 erklärt werden. Zusätzliche Angaben Geringe formale Vorschriften Mai/Juni 2017 erstmalige Zahlung

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