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Die neue balearische Touristensteuer - 3.3 Berechnung des Steuerbetrags, der vom Gast bezahlt wird

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 16 08-2016 3.3 Berechnung des Steuerbetrags, der vom Gast bezahlt wird Der Steuerbetrag hängt von der Unterkunft ab: Art der Unterkunft Euro pro Tag* Hotels der Kategorie 5 Sterne plus, 5 Sterne und 4 Sterne plus / Ferienappartements der Kategorie 4 Schlüssel und 4 Schlüssel plus 2 Hotels der Kategorie 4 Sterne und 3 Sterne plus / Ferienappartements der Kategorie 3 Schlüssel plus 1,5 Hotels und Ferienappartements der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e)/Schlüssel 1 Hotels und Ferienappartements der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e) 1 Ferienvermietung (Fincas, Appartements, Häuser) und andere touristische Unterkünfte 1 Landhotels, Agroturismos und Gasthöfe 1 Pensionen, Gasthäuser und Campingplätze, Herbergen und Berghütten 0,5 Touristische Kreuzfahrtschiffe 1 + 10% IVA Ausnahmen: Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen. Ab dem 9. Aufenthaltstag in der gleichen Unterkunft sinkt der Betrag um die ­Hälfte. In der Nebensaison (1. November bis 30. April) sinkt der Betrag um 50 Prozent. 3.4 Anmeldung über das Modelo 017 Die Anmeldung zur Touristensteuer sowie die Mitteilung möglicher Änderungen der angegebenen Daten können nur über die Webseite des Finanzamtes der Bale- aren (www.atib.es.) erfolgen. Hierfür ist ein entsprechendes elektronisches Zertifikat oder ein digitaler Ausweis nötig. Gültig sind die generell für Mitteilungen an die elektronischen Plattformen der verschiedenen Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung etc.) genutzten Zer- tifikate. Wenn ein Vertreter (Steuerberater, Gestoría) mit der Abwicklung beauf- tragt wird, ist es ausreichend, dass dieser über eines der genannten Zertifika- te verfügt, da dieser die Abwicklung im Namen des Stellvertreters (Betreibers) vornimmt. In diesem Fall muss der Stellvertreter den Vertreter bemächtigen, die Abwicklung in dessen Namen vorzunehmen. Diese Vollmacht muss der Finanz- behörde der Autonomen Region vorliegen. Praktische Hinweise für die Anmeldung Einordnung der Unterkunft 1608-2016

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