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Die neue balearische Touristensteuer - 2.3 Wer haftet für die Steuer?

Die neue balearische Touristensteuer

Touristensteuer ab dem 01. Juli 2016 European@ccounting Center of Competence® 8 08-2016 entsprechen. Die Wohnung wird über einen Kanal (Definition s.u.) zur touristi- schen Vermarktung angeboten und die Laufzeit der Vermietung beträgt weni- ger als zwei Monate, es sei denn es wird nachgewiesen, dass es sich um eine einfache Saisonvermietung handelt, wie sie im Mietgesetz 29/1994 vom 24. November vorgesehen ist. Die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen genügt, damit die Wohnung der Be- steuerung mit der Touristensteuer unterliegt, unabhängig davon, ob diese von der Tourismusbehörde als solche anerkannt ist oder nicht. Als Kanal zur touristischen Vermarktung werden z. B. angesehen: Reisebüros, Re- servierungszentralen, Webseiten, B2B oder B2C-Plattformen, Immobilienmakler oder jedes andere System, über das die Immobilien den potentiellen Kunden für einen Urlaubsaufenthalt angeboten werden. 2.3 Wer haftet für die Steuer? Übereinstimmend mit dem Gesetz und der Steuervorschrift sind jene natürlichen oder juristischen Personen, die ein Ferienwohnobjekt betreiben, zur Einzahlung der Steuer verpflichtet, unabhängig davon, ob sie die Eigentümer sind oder nicht. In diesem Sinne gilt als Betreiber jener, der als Vermieter in dem mit den verschie- denen Mietern (Kunden) aufgesetzten Mietvertrag erscheint und die Verantwor- tung diesen gegenüber übernimmt. Wenn der Eigentümer einer Immobilie die Bewirtschaftung gegen einen Preis an eine spezialisierte Firma abgibt, werden zwei Fälle unterschieden: ■ ■ Die Firma handelt in fremdem Namen als bloßer Kommissionär. In diesem Fall ist der Eigentümer zur Einzahlung der Steuer verpflichtet. ■ ■ Die Firma handelt gegenüber den Kunden im eigenen Namen. In diesem Fall ist es diese Firma selbst, die der Touristensteuer unterliegt und somit die entsprechenden formellen und materiellen Verpflichtungen erfüllen muss. 2.4 Kann man sich vertreten lassen? Der Eigentümer kann, auch wenn dieser selbst die Wohnung betreibt und somit zur Versteuerung und Erfüllung der materiellen und formellen Verpflichtungen verpflichtet ist, durch einen Vertreter handeln, der in dessen Namen die Abwick- lung gegenüber dem Finanzamt der Autonomen Region vornimmt. 2.5 Verpflichtungen bei der Pauschalbesteuerung Welche Verpflichtungen hat der Betreiber einer der Touristensteuer unterliegen- den Immobilie bei Anwendung der Pauschalbesteuerung? Der Betreiber Der Vermarktungs- weg ist mit ausschlaggebend Vertretung ist möglich 808-2016

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